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salesclub · Marktbriefing Stand 09.07.2026 · EU 2024/573 · F-Gase

Die Anlage, die du heute verkaufst, ist 2029 kaum noch zu warten

Die EU dreht das Kältemittel ab: Die verfügbare Menge sinkt bis 2030 um rund 89 Prozent. Wer jetzt noch R410A anbietet, verkauft seinem Kunden ein Wartungsproblem — und sich selbst einen Reklamationsfall.

Seit März 2024 gilt die neue F-Gase-Verordnung. Sie verknappt klimaschädliche Kältemittel EU-weit und verbietet sie schrittweise im Neugeschäft.1

Für dich heißt das zweierlei: Dein Einkauf wird teurer, weil die Menge knapp wird. Und jede Anlage, die du heute mit dem falschen Kältemittel verbaust, wird für deinen Kunden zum Problem — und für dich zum Rückruf im Kopf.

−89 %
verfügbare Kältemittel-Menge bis 2030
2027
die große Verbotswelle im Neugeschäft
2.088
GWP von R410A — R32 liegt bei 675
EUR-Lex, Anhang VII · EUR-Lex, Anhang IV · EUR-Lex, Anhang I
Kurz gesagt — wenn du nur das hier liest
  1. Die Menge an Hoch-GWP-Kältemittel sinkt von 82 Mio. t (2023) auf rund 9 Mio. t ab 2030. Das ist keine Verteuerung, das ist Knappheit.
  2. 2027 ist das Jahr, in dem die meisten kleinen Klimageräte, Wärmepumpen und Kälteanlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel aus dem Neugeschäft fliegen.
  3. Bestandsanlagen laufen weiter. Verboten wird der NEUVERKAUF — nicht der Betrieb.
Der Stichtag, der dein Sortiment trifft
2027

Die meisten kleinen Klimageräte, Wärmepumpen und Kälteanlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel dürfen im Neugeschäft nicht mehr verkauft werden.2 Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.

01

Dein Einkauf wird knapp, nicht nur teuer

EUR-Lex VO 2024/573, Anhang VII · Umweltbundesamt

Die EU deckelt die Menge an F-Gasen, die überhaupt noch in Verkehr gebracht werden darf. Von 82 Mio. t CO₂-Äquivalent (2023) geht es auf 43 Mio. t ab 2025 — und bis 2030 auf rund 9 Mio. t.3

Das ist keine Preiserhöhung. Das ist eine Ware, die es bald nicht mehr gibt.
Verfügbare Menge an F-Gasen in der EU (CO₂-Äquivalent)
−89%
verfügbare Menge bis 2030
Der Quotenpfad ist in der Verordnung festgeschrieben — er ist keine Prognose, sondern geltendes Recht.
Quelle: EUR-Lex, Anhang VII (Quotenpfad)

Für deinen Betrieb heißt das: Wer Anlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel im Angebot hat, kalkuliert gegen einen Markt, der schrumpft. Nachfüllen wird teurer, Ersatzteile werden knapp, und irgendwann sagt dir der Großhandel schlicht ab.

Neu ist außerdem: Auch die klimafreundlicheren HFO-Kältemittel — etwa R1234yf — fallen jetzt unter die Dichtheits-Prüfpflichten.4

02

Der Fahrplan — und das Jahr, das dich trifft

EUR-Lex VO 2024/573, Anhang IV

Jedes Datum bedeutet: Solche Geräte dürfen nicht mehr neu verkauft werden. Bestehende Anlagen laufen weiter.

1

2025 — kleine R410A-Splits

Kleine R410A-Single-Splits dürfen nicht mehr neu verkauft werden.5

2

2027 — die große Welle

Die meisten kleinen Klimageräte, Wärmepumpen und Kälteanlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel sind im Neugeschäft raus.6

3

2029 — die klassischen Splits

Klassische Split-Klimageräte und große R410A-Splits folgen.6

4

2035 — Endpunkt

Auch R32 fällt bei kleinen Splits aus dem Neugeschäft.6

2027 ist keine ferne Zahl. Eine Anlage, die du 2026 verkaufst, steht 2027 in einem Markt, der ihr Kältemittel nicht mehr will.
03

Welches Kältemittel du noch guten Gewissens anbietest

EUR-Lex VO 2024/573, Anhang I (GWP-Werte)

Die Faustregel ist einfach: Je höher das Treibhauspotenzial (GWP), desto früher das Verbot. R410A liegt bei 2.088, R32 bei 675, R290 praktisch bei null.7

Treibhauspotenzial (GWP) — je höher, desto früher das Verbot
Die Balkenlänge folgt dem GWP-Wert. Faustregel: Je höher der Wert, desto früher fällt das Kältemittel aus dem Neugeschäft.
Quelle: EUR-Lex, Anhang I
  • R290 (Propan) — sicher

    Natürlich, kein Verbot in Sicht. Die Zukunft bei Wärmepumpen.

  • R32 — länger nutzbar

    Liegt unter der kritischen Grenze und fällt erst 2035 bei kleinen Splits.6

  • R410A — läuft aus

    Neugeschäft-Verbote ab 2025 und 2029. Gehört heute aus dem Angebot.6

  • R404A — zuerst raus

    Darf seit 2025 nicht mehr nachgefüllt werden.8

04

Bestandsanlagen: Was du weiter warten darfst

EUR-Lex VO 2024/573, Art. 13 · ChemKlimaschutzV

Der wichtigste Satz für deine Kunden: Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen. Verboten wird das Inverkehrbringen, nicht der Betrieb.

  • Wartung

    R404A darf seit 2025 nicht mehr nachgefüllt werden. Ab 2026 gilt das auch für die klimaschädlichsten Neuware-Kältemittel bei Klima und Wärmepumpen. R410A bleibt vorerst wartbar.9

  • Zertifikate

    Bestehende Sachkunde bleibt bis 2029 gültig — danach ist eine Auffrischung Pflicht.10

Was heute noch niemand sicher weiß

Auch die HFO-Alternativen wie R1234yf könnten später über die PFAS-Regeln eingeschränkt werden — ein Vorschlag liegt bei der ECHA, entschieden ist nichts.11 Wer heute auf natürliche Kältemittel (R290, CO₂) setzt, geht beiden Regulierungswellen aus dem Weg.

05

Was du jetzt tust

salesclub · Einschätzung

Das Verbot kommt für alle gleich. Den Unterschied macht, wer seinen Betrieb früher darauf ausrichtet.

Drei Schritte — nicht am Stichtag, jetzt

R410A und R404A aus dem Angebot nehmen. Stell neue Angebote auf R32 und natürliche Kältemittel um, bevor Lieferengpässe die Preise machen.

Deine Kunden mit dem Fahrplan abholen. 2027 ist echte Dringlichkeit, kein Verkaufstrick: Wer heute eine R410A-Anlage kauft, sitzt morgen auf schwer wartbarer Technik.

Beim natürlichen Kältemittel früh dabei sein. Wer jetzt Know-how und Zertifikate aufbaut, hat den Vorsprung, wenn alle umsteigen müssen.

Wenn du diese Woche nur eine Sache machst

Geh deine offenen Angebote durch und zieh jedes raus, in dem R410A oder R404A steht. Jedes davon ist ein Kunde, der dich in drei Jahren anruft.

Porträt Felix Udo Werner
Felix Udo Werner
Gründer, salesclub

salesclub arbeitet mit Energietechnik-Betrieben an Vertrieb und Digitalisierung — aus dieser Arbeit entstehen diese Marktbriefings.

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salesclub · Einschätzung

Die Umstellung bringt eine Welle an Austausch- und Beratungsbedarf. Wer seine Bestandskunden zuerst erreicht und den Wechsel sauber erklärt, macht daraus Aufträge statt Reklamationen. Genau das ist die Frage, über die wir im Digitalisierungsgespräch reden.

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Stand & Gewähr

Stand 09.07.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Belege

Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.

  1. Quelle: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, in Kraft seit 11.03.2024. ↗ EUR-Lex VO 2024/573
  2. Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV — Verbote des Inverkehrbringens, gestaffelt nach Geräteart und GWP. ↗ EUR-Lex Anhang IV
  3. Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang VII — Höchstmengen für das Inverkehrbringen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe: 82 Mio. t CO₂-Äquivalent (2023), 43 Mio. t ab 2025, rund 9 Mio. t ab 2030. ↗ EUR-Lex Anhang VII
  4. Quelle: BFS Kälte-Klima-Technik, Merkblatt zur neuen F-Gase-Verordnung — Ausweitung der Dichtheitskontrollen auf HFO. ↗ BFS Kälte-Klima
  5. Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV — Verbote des Inverkehrbringens. ↗ EUR-Lex Anhang IV
  6. Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV. ↗ EUR-Lex Anhang IV
  7. Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang I — Treibhauspotenziale (GWP): R410A 2.088, R32 675, R290 rund 3. ↗ EUR-Lex Anhang I
  8. Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Art. 13 — Verwendungsverbote für Wartung und Instandhaltung. ↗ EUR-Lex Art. 13
  9. Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Art. 13 — gestaffelte Verwendungsverbote. ↗ EUR-Lex Art. 13
  10. Quelle: Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) i.V.m. VO (EU) 2024/573; Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt. ↗ ChemKlimaschutzV
  11. Quelle: ECHA, aktualisierter PFAS-Beschränkungsvorschlag — Verfahren läuft, keine Entscheidung getroffen. ↗ ECHA