Die Anlage, die du heute verkaufst, ist 2029 kaum noch zu warten
Die EU dreht das Kältemittel ab: Die verfügbare Menge sinkt bis 2030 um rund 89 Prozent. Wer jetzt noch R410A anbietet, verkauft seinem Kunden ein Wartungsproblem — und sich selbst einen Reklamationsfall.
Seit März 2024 gilt die neue F-Gase-Verordnung. Sie verknappt klimaschädliche Kältemittel EU-weit und verbietet sie schrittweise im Neugeschäft.1
Für dich heißt das zweierlei: Dein Einkauf wird teurer, weil die Menge knapp wird. Und jede Anlage, die du heute mit dem falschen Kältemittel verbaust, wird für deinen Kunden zum Problem — und für dich zum Rückruf im Kopf.
- Die Menge an Hoch-GWP-Kältemittel sinkt von 82 Mio. t (2023) auf rund 9 Mio. t ab 2030. Das ist keine Verteuerung, das ist Knappheit.
- 2027 ist das Jahr, in dem die meisten kleinen Klimageräte, Wärmepumpen und Kälteanlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel aus dem Neugeschäft fliegen.
- Bestandsanlagen laufen weiter. Verboten wird der NEUVERKAUF — nicht der Betrieb.
Die meisten kleinen Klimageräte, Wärmepumpen und Kälteanlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel dürfen im Neugeschäft nicht mehr verkauft werden.2 Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.
Dein Einkauf wird knapp, nicht nur teuer
Die EU deckelt die Menge an F-Gasen, die überhaupt noch in Verkehr gebracht werden darf. Von 82 Mio. t CO₂-Äquivalent (2023) geht es auf 43 Mio. t ab 2025 — und bis 2030 auf rund 9 Mio. t.3
Für deinen Betrieb heißt das: Wer Anlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel im Angebot hat, kalkuliert gegen einen Markt, der schrumpft. Nachfüllen wird teurer, Ersatzteile werden knapp, und irgendwann sagt dir der Großhandel schlicht ab.
Neu ist außerdem: Auch die klimafreundlicheren HFO-Kältemittel — etwa R1234yf — fallen jetzt unter die Dichtheits-Prüfpflichten.4
Der Fahrplan — und das Jahr, das dich trifft
Jedes Datum bedeutet: Solche Geräte dürfen nicht mehr neu verkauft werden. Bestehende Anlagen laufen weiter.
2025 — kleine R410A-Splits
Kleine R410A-Single-Splits dürfen nicht mehr neu verkauft werden.5
2027 — die große Welle
Die meisten kleinen Klimageräte, Wärmepumpen und Kälteanlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel sind im Neugeschäft raus.6
2029 — die klassischen Splits
Klassische Split-Klimageräte und große R410A-Splits folgen.6
2035 — Endpunkt
Auch R32 fällt bei kleinen Splits aus dem Neugeschäft.6
Welches Kältemittel du noch guten Gewissens anbietest
Die Faustregel ist einfach: Je höher das Treibhauspotenzial (GWP), desto früher das Verbot. R410A liegt bei 2.088, R32 bei 675, R290 praktisch bei null.7
Jetzt aus dem Angebot nehmen.
Der pragmatische Übergang.
Die Zukunft bei Wärmepumpen.
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R290 (Propan) — sicher
Natürlich, kein Verbot in Sicht. Die Zukunft bei Wärmepumpen.
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R32 — länger nutzbar
Liegt unter der kritischen Grenze und fällt erst 2035 bei kleinen Splits.6
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R410A — läuft aus
Neugeschäft-Verbote ab 2025 und 2029. Gehört heute aus dem Angebot.6
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R404A — zuerst raus
Darf seit 2025 nicht mehr nachgefüllt werden.8
Bestandsanlagen: Was du weiter warten darfst
Der wichtigste Satz für deine Kunden: Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen. Verboten wird das Inverkehrbringen, nicht der Betrieb.
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Wartung
R404A darf seit 2025 nicht mehr nachgefüllt werden. Ab 2026 gilt das auch für die klimaschädlichsten Neuware-Kältemittel bei Klima und Wärmepumpen. R410A bleibt vorerst wartbar.9
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Zertifikate
Bestehende Sachkunde bleibt bis 2029 gültig — danach ist eine Auffrischung Pflicht.10
Auch die HFO-Alternativen wie R1234yf könnten später über die PFAS-Regeln eingeschränkt werden — ein Vorschlag liegt bei der ECHA, entschieden ist nichts.11 Wer heute auf natürliche Kältemittel (R290, CO₂) setzt, geht beiden Regulierungswellen aus dem Weg.
Was du jetzt tust
Das Verbot kommt für alle gleich. Den Unterschied macht, wer seinen Betrieb früher darauf ausrichtet.
R410A und R404A aus dem Angebot nehmen. Stell neue Angebote auf R32 und natürliche Kältemittel um, bevor Lieferengpässe die Preise machen.
Deine Kunden mit dem Fahrplan abholen. 2027 ist echte Dringlichkeit, kein Verkaufstrick: Wer heute eine R410A-Anlage kauft, sitzt morgen auf schwer wartbarer Technik.
Beim natürlichen Kältemittel früh dabei sein. Wer jetzt Know-how und Zertifikate aufbaut, hat den Vorsprung, wenn alle umsteigen müssen.
Wenn du diese Woche nur eine Sache machst
Geh deine offenen Angebote durch und zieh jedes raus, in dem R410A oder R404A steht. Jedes davon ist ein Kunde, der dich in drei Jahren anruft.
Die Umstellung bringt eine Welle an Austausch- und Beratungsbedarf. Wer seine Bestandskunden zuerst erreicht und den Wechsel sauber erklärt, macht daraus Aufträge statt Reklamationen. Genau das ist die Frage, über die wir im Digitalisierungsgespräch reden.
Digitalisierungsgespräch vereinbaren →Stand 09.07.2026. Dieses Briefing ist eine allgemeine Markt- und Rechtsinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand und Marktzahlen ändern sich — prüfe vor jeder Zusage an deinen Kunden die dann geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.
Die Ziffern in eckigen Klammern im Text verweisen auf diese Belege. ↗ öffnet die Primärquelle, ↩ springt zurück in den Text.
- Quelle: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, in Kraft seit 11.03.2024. ↗ EUR-Lex VO 2024/573 ↩
- Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV — Verbote des Inverkehrbringens, gestaffelt nach Geräteart und GWP. ↗ EUR-Lex Anhang IV ↩
- Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang VII — Höchstmengen für das Inverkehrbringen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe: 82 Mio. t CO₂-Äquivalent (2023), 43 Mio. t ab 2025, rund 9 Mio. t ab 2030. ↗ EUR-Lex Anhang VII ↩
- Quelle: BFS Kälte-Klima-Technik, Merkblatt zur neuen F-Gase-Verordnung — Ausweitung der Dichtheitskontrollen auf HFO. ↗ BFS Kälte-Klima ↩
- Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV — Verbote des Inverkehrbringens. ↗ EUR-Lex Anhang IV ↩
- Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV. ↗ EUR-Lex Anhang IV ↩
- Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhang I — Treibhauspotenziale (GWP): R410A 2.088, R32 675, R290 rund 3. ↗ EUR-Lex Anhang I ↩
- Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Art. 13 — Verwendungsverbote für Wartung und Instandhaltung. ↗ EUR-Lex Art. 13 ↩
- Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Art. 13 — gestaffelte Verwendungsverbote. ↗ EUR-Lex Art. 13 ↩
- Quelle: Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) i.V.m. VO (EU) 2024/573; Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt. ↗ ChemKlimaschutzV ↩
- Quelle: ECHA, aktualisierter PFAS-Beschränkungsvorschlag — Verfahren läuft, keine Entscheidung getroffen. ↗ ECHA ↩
